Die
Aufstellung erfolgt gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne
Durchführung der Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB.
Die
Abgrenzung des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Maßgebend
ist der Lageplan der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 11.05.2016.
Ziel und Zweck der Planänderung
Mit der
Änderung des Bebauungsplanes soll durch eine moderate Nachverdichtung den
Bauherrn bei künftigen Planungen mehr Gestaltungsfreiheit ermöglicht werden.
Der
Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB erfolgt nach Billigung des Entwurfs durch den Gemeinderat
Durmersheim.
Durmersheim, 01.06.2016
Andreas
Augustin
Bürgermeister
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