Der
Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.05.2016
die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "St. Katharinengewann II"
beschlossen.
Ziel und Zweck der Planänderung
Für das noch
unbebaute Grundstück Flst.Nr. 513/1 liegt ein Bauantrag für ein Einfamilienhaus
vor, der aufgrund der geltenden Festsetzungen nicht genehmigungsfähig ist. Mit
der Änderung des Bebauungsplanes sollen planungsrechtliche Festsetzungen
getroffen werden, die dem Bauherrn die Realisierung seines Bauvorhabens
ermöglichen.
Der
Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB erfolgt nach Billigung des Entwurfs durch den Gemeinderat
Durmersheim.
Durmersheim, 01.06.2016
Andreas
Augustin
Bürgermeister
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