Bundesverkehrswegeplan: "Weitere Projekte in den ,Vordringlichen Bedarf´ aufnehmen"
Auf Anregung des Rastatter Landrats Jürgen
Bäuerle und auf Einladung von Regierungspräsidentin Nicolette Kressl trafen
sich am Dienstag, 5. April 2016, im Karlsruher Regierungspräsidium die
Rathauschefs der betroffen Städte und Gemeinden und die Bundestagsabgeordneten
Kai Whittaker (CDU) und Gabriele Katzmarek (SPD), um die weitere Vorgehensweise
zum vorliegenden Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) zu besprechen und
zu koordinieren. Ergebnis des zweistündigen intensiven Austausches: Die politischen
Vertretungen der Region wollen alle Anstrengungen unternehmen, um weitere
regional bedeutsame Verkehrsprojekte im sogenannten "Vordringlichen Bedarf" des
BVWP zu verankern, um damit deren Verwirklichung zu unterstützen.
Zunächst erläuterten Regierungspräsidentin
Nicolette Kressl und der neue Leiter der Abteilung Straßenwesen und Verkehr im
Regierungspräsidium (RP), Jürgen Skarke, dass derzeit die Fachleute des RP
damit beschäftigt seien, die Bewertungen des Bundesministeriums für Verkehr und
Digitale Infrastruktur (BMVI) hinsichtlich ihrer Plausibilität zu analysieren.
Darauf aufbauend sei beabsichtigt, über das Ministerium für Verkehr und
Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) eine Stellungnahme an das BMVI zu
übersenden. Regierungspräsidentin Nicolette Kressl: "Unter fachlichen
Gesichtspunkten hatte das Land den Lückenschluss der B 3 zwischen der A 5-Anschlussstelle
Rastatt-Süd und der B 462, die sogenannte Ortsumfahrung Kuppenheim, und den
Ausbau des Autobahnanschlusses Rastatt-Nord mit einem vierspurigen Ausbau der B
462 bis zur Kreuzung mit B 3 und B 36 zur Aufnahme in den BVWP gemeldet."
Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen unterstrichen
nachdrücklich der Rastatter Landrat Jürgen Bäuerle, die Bundestagsabgeordneten
Kai Whittaker (CDU) und Gabriele Katzmarek (SPD), Oberbürgermeister Hans Jürgen
Pütsch (Rastatt) sowie die Bürgermeister Reiner Dehmelt (Hügelsheim), Erik
Ernst (Sinzheim), Karsten Mußler (Kuppenheim), Dietmar Späth (Muggensturm) und
Helmut Pautler (Rheinmünster).
Landrat Jürgen Bäuerle: "Trotz aller Zufriedenheit
darüber, dass einige Verkehrsprojekte in der Region berücksichtigt wurden,
wollen wir dafür kämpfen, dass auch die beiden genannten Vorhaben hochgestuft
und dann in den kommenden Jahren bis 2030 - bis dahin gilt der BVWP - auch
wirklich gebaut werden können. Daher wollen wir unseren politischen Einfluss
gemeinsam für die Menschen in unserer Region geltend machen, zumal
leistungsfähige Verkehrsverbindungen immer auch ein wirtschaftlicher Standortfaktor
sind." Zwar könne der Ausbau des Anschlusses Rastatt-Nord auch grundsätzlich
über einen gesonderten Topf für "Um- und Ausbau" erfolgen, bei einer derzeit
geplanten Bausumme von 49 Millionen Euro und begrenzten Mitteln für den "Um-
und Ausbau" von jährlich rund 40 Millionen Euro für das gesamte Land
Baden-Württemberg sei eine Berücksichtigung im BVWP jedoch die verlässlichere
Variante, um das Vorhaben finanziell zu unterfüttern. Das Regierungspräsidium
und das MVI hatten das Projekt daher auch für den BWVP angemeldet.
Einig waren sich alle Gesprächsteilnehmer
darin, dass der Autobahnanschluss für den Baden-Airpark auch außerhalb des BVWP
verwirklicht werden könne. Der Autobahnanschluss sei vom Bund genehmigt und die
Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren würden derzeit erarbeitet.
Landrat, Regierungspräsidentin, Abgeordnete
und Rathauschefs vereinbarten auch für die Zukunft einen engen Informationsaustausch.
Die betroffenen Kommunen wollen sich - nach Beschlussfassung in den kommunalen
Gremien - mit eigenen Stellungnahmen an das BMVI wenden; das Gleiche
beabsichtigt der Landkreis. Unterstützt werden die Kommunen hierbei von den
Bundestagsabgeordneten. Zudem stünde auch allen Bürgern und Gewerbetreibenden
die Möglichkeit offen, sich mit einer Stellungnahme zum Entwurf des BVWP zu äußern.
Die Fundstelle im Internet lautet:
http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Bundesverkehrswegeplan2030/bundesverkehrswegeplan2030_node.html
Ende des Jahres soll der BVWP dann vom
Deutschen Bundestag in Gesetzesform beschlossen werden.