Bebauungsplan "Josef-Heck-Straße", 2. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
-Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.12.2015 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Josef-Heck-Straße" gem. § 13a im beschleunigten Verfahren beschlossen.
Begründet durch den Bedarf nach zusätzlichen Parkplätzen ist eine Änderung der zeichnerischen Teils des Bebauungsplanes notwendig.
Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgend abgedruckten Planausschnitt ersichtlich.

Durmersheim, 10.12.2015
Andreas Augustin
Bürgermeister