Rastatt, 09.10.2015
Aktenzeichen:2K42/14
Vollstreckungsgericht
Terminsbestimmung:
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Mittwoch, 09.12.2015, 10:45 Uhr, Raum 006, Sitzungssaal, Amtsgericht Rastatt, Herrenstraße 18, 76437 Rastatt
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Durmersheim Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
ME-Anteil Sondereigentums-Art SE-Nr. Blatt
57,7/10.000 Wohnung im 10. OG rechts in Haus 1 44 444
an Grundstück
Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m2
Durmersheim 1854 Gebäude- und Freifläche, Wasserfläche Würmersheimer Straße 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 31, 33, 35, 37, 41, 43, 45, 47 20.553
Zusatz: BV 2 zu 1:
Recht der Entnahme von Wasser und der Ableitung von Abwasser zu Lasten von Flst.Nr. 328
Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):
4-Zi-Whng. mit Küche, Bad, WC, Abstellraum, Garderobe und Balkon im 10. OG eines elfgeschossigen Mehrfamilienhauses mit dem Tiefgaragenstellplatz Nr. 44, 104,47 m2, Bj. 1975
Verkehrswert: 88.000,00 €
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:
Tel.: 0721/9213130 zu Az.: 747/13
Der Versteigerungsvermerk ist am 13.11.2014 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaften den Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäߧ§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Oestreicher
Rechtspflegerin
Beglaubigt
Rastatt, 12.10.2015
Götz
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt
- ohne Unterschrift gültig
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