Bebauungsplan „Hauptstraße Süd“
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Korrektur und Klarstellung zum Beschluss vom 25.03.2015Der Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.07.2015 zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung des Quartiers die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauptstraße Süd“ gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
Die Aufstellung erfolgt gem. § 13a BauGB ohne Durchführung der Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB.
Der geplante Geltungsbereich ist im dargestellten Plan in der Fassung vom 25.03.2015 zu entnehmen. Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Flurstücke:
Vollständig enthaltene Flurstücke:
3144, 3144/2, 3144/3, 3146, 3146/1, 3147/1, 3148/1, 3149/1, 3149/2, 3149/3, 3149/4, 3149/5, 3192/1, 3193/1, 3195/1, 3197, 3197/1, 3197/2
Teilweise enthaltene Flurstücke:
3196/1
Lageplan mit Abgrenzung des Geltungsbereichs in der Fassung vom 25.03.2015
Durmersheim, 02.07.2015
Andreas Augustin
Bürgermeister