Aufgrund der §§ 2,13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 01.07.2015 folgende Satzung beschlossen:
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die „Verlässliche Grundschule“, Randzeitenbetreuung und den Hort an der Schule
Artikel 1
§ 5 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die „Verlässliche Grundschule“, Randzeitenbetreuung und den Hort an der Schule vom 31.07.2014 wird wie folgt geändert:
(1) Für die Nutzung der Schulkindbetreuungseinrichtung sind ab dem 01.09.2015 folgende Gebühren zu zahlen:
1) Änderungsgebühr
Ziffer Modul Gebühr
1 Verwaltungsgebühr für Änderungen 5,00 €
2) Hort/Verlässliche Grundschule (Friedrichschule, Grundschule Würmersheim)
Ziffer Modul Gebühr/Monat
1. Ganztags 7.15 - 17.00 Uhr, inkl. Essen 165,00 €
2. Ganztags 7.15 - 17.00 Uhr/ an vier Tagen die Woche, inkl. Essen 132,00 €
3. Ganztags 7.15 - 17.00 Uhr/ an drei Tagen die Woche, inkl. Essen 99,00 €
4. Ganztags 7.15 - 17.00 Uhr/ an zwei Tagen die Woche, inkl. Essen 66,00 €
5. Ganztags 7.15 - 17.00 Uhr/ ein Tag in der Woche, inkl. Essen 33,00 €
6. Halbtags 7.15 - 14.00 Uhr 45,00 €
7. Halbtags 7.15 - 14.00 Uhr/ an vier Tagen die Woche 36,00 €
8. Halbtags 7.15 - 14.00 Uhr/ an drei Tagen die Woche 27,00 €
9. Halbtags 7.15 - 14.00 Uhr/ an zwei Tagen die Woche 18,00 €
10. Randzeit 7.15 - 8.30 Uhr/ Montag bis Freitag 34,00 €
3) Randzeitenbetreuung (nur für Kinder an der Hardtschule)
Ziffer Modul Gebühr/Monat
1. Randzeit 7.15 - 8.30 Uhr/ Montag bis Freitag 34,00 €
2. Randzeit 16.00 - 17.00 Uhr/ Montag bis Donnerstag 28,00 €
3. Randzeit 12.00 - 17.00 Uhr/ Freitag 34,00 €
4) Ferienbetreuung
Ziffer Modul Gebühr/Woche
1. Ferienbetreuung halbtags 7.15 - 14.00 Uhr 22,00 €
2. Ferienbetreuung ganztags 7.15 - 17.00 Uhr, inkl. Essen 35,00 €
3. Bewegliche Ferientage im Schuljahr/halbtags 7.15 - 14.00 Uhr 22,00 €
4. Bewegliche Ferientage im Schuljahr/ganztags 7.15 - 17.00 Uhr, inkl. Essen 35,00 €
In der Gebühr für die Halbtagsbetreuung ist keine Gebühr für den Mittagstisch enthalten. Dieser kann dazu gebucht werden. Die Kosten für den Mittagstisch betragen 2,20 Euro täglich.
ab dem 01.09.2016 folgende Gebühren zu zahlen:
1) Änderungsgebühr
Ziffer Modul Gebühr
1. Verwaltungsgebühr für Änderungen 5,00 €
2) Hort/Verlässliche Grundschule (Friedrichschule, Grundschule Würmersheim)
Ziffer Modul Gebühr/Monat
1. Ganztags 7.15 - 17.00 Uhr, inkl. Essen 167,00 €
2. Ganztags 7.15 - 17.00 Uhr/ an vier Tagen die Woche, inkl. Essen 134,00 €
3. Ganztags 7.15 - 17.00 Uhr/ an drei Tagen die Woche, inkl. Essen 100,00 €
4. Ganztags 7.15 - 17.00 Uhr/ an zwei Tagen die Woche, inkl. Essen 67,00 €
5. Ganztags 7.15 - 17.00 Uhr/ ein Tag in der Woche, inkl. Essen 34,00 €
6. Halbtags 7.15 - 14.00 Uhr 45,00 €
7. Halbtags 7.15 - 14.00 Uhr/ an vier Tagen die Woche 36,00 €
8. Halbtags 7.15 - 14.00 Uhr/ an drei Tagen die Woche 27,00 €
9. Halbtags 7.15 - 14.00 Uhr/ an zwei Tagen die Woche 18,00 €
10. Randzeit 7.15 - 8.30 Uhr/ Montag bis Freitag 37,00 €
3) Randzeitenbetreuung (nur für Kinder an der Hardtschule)
Ziffer Modul Gebühr/Monat
1. Randzeit 7.15 - 8.30 Uhr/ Montag bis Freitag 37,00 €
2. Randzeit 16.00 - 17.00 Uhr/ Montag bis Donnerstag 31,00 €
3. Randzeit 12.00 - 17.00 Uhr/ Freitag 37,00 €
4) Ferienbetreuung
Ziffer Modul Gebühr/Woche
1. Ferienbetreuung halbtags 7.15 - 14.00 Uhr 24,00 €
2. Ferienbetreuung ganztags 7.15 - 17.00 Uhr, inkl. Essen 37,00 €
3. Bewegliche Ferientage im Schuljahr/halbtags 7.15 - 14.00 Uhr 24,00 €
4. Bewegliche Ferientage im Schuljahr/ganztags 7.15 - 17.00 Uhr, inkl. Essen 37,00 €
In der Gebühr für die Halbtagsbetreuung ist keine Gebühr für den Mittagstisch enthalten. Dieser kann dazu gebucht werden. Die Kosten für den Mittagstisch betragen 2,40 Euro täglich.
(2) Das Modul Ferienbetreuung kann wochenweise gebucht werden. Die Buchung der Ferienwochen erfolgt mit der Anmeldung zur Schulkindbetreuungseinrichtung bzw. 1 Monat vor der Inanspruchnahme der Ferienwoche.
(3) Die verfügbaren möglichen Betreuungsmodule richten sich nach den Angeboten in den jeweiligen Schulkindbetreuungseinrichtungen.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Durmersheim, 01.07.2015
Augustin, Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.
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