Haushaltssatzung
Der Haushaltsplan und Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigungsanlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes für das Haushaltsjahr 2015 ist gem. § 81 der Gemeindeordnung an mindestens sieben Tagen, und zwar von Montag, 06.07.2015 bis einschließlich Dienstag,14.07.2015, in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden während der üblichen Dienststunden ausgelegt.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Durmersheim, 23.06.2015
Augustin, Verbandsvorsitzender