Gemeindeverwaltungsverband Durmersheim
3. Änderung Flächennutzungsplan
Amtliche Bekanntmachung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2002 des Gemeindeverwaltungsverbandes Durmersheim Die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Durmersheim wurde am 14. Januar 2004 in der Fassung vom Dezember 2002 vom Landratsamt Rastatt genehmigt und mit der Veröffentlichung in den Gemeindeanzeigern wirksam.
2006 wurde das Verfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans und 2012 das Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes abgeschlossen.
Zwischenzeitlich ergibt sich an einigen Punkten in den Gemeinden Bietigheim, Durmersheim und Elchesheim-Illingen die Erfordernis für ein 3. Änderungsverfahren.
Daher hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Durmersheim in ihrer öffentlichen Sitzung am 21.05.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB gefasst.
Dazu wird der Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit
vom 13.07.2015 bis einschließlich 28.08.2015 in den Rathäusern der Gemeinden Au am Rhein, Bietigheim, Durmersheim und Elchesheim-Illingen während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Bedenken und Anregungen zu der beabsichtigten Änderung können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich im jeweiligen Rathaus oder beim Gemeindeverwaltungsverband, Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim, zur Niederschrift vorgebracht werden. In dem Falle sollten die vorgebrachten Bedenken und Anregungen die volle Anschrift der Beteiligten und gegebenenfalls die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks enthalten. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Im Einzelnen betreffen die im Vorentwurf enthaltenen Änderungen folgende Bereiche:
a)
Gemeinde Bietigheim
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Umwidmung Sonderbaufläche Bund (ehem. Militärdepot) an der B 3 in Gewerbefläche
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Neuordnung Bereich Südliche Gifiz
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Arrondierung Gewerbefläche Obere Hardt (Lager Lidl)
b)
Gemeinde Durmersheim
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Korrektur der Plandarstellung: Öffentliche Einrichtungen beim Schul- und Kulturzentrum
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Korrektur der Plandarstellung: Herausnahme Bahnunterführung der Hans-Thoma-Straße
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Umwidmung einer Fläche für Entsorgung (Häckselplatz) und einer Gemeinbedarfsfläche in Mischbaufläche
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Erweiterung Kiesabbaufläche südlich Leonharder Weg (Heidelberger Sand + Kies) nach Nordwesten
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Erweiterung Kiesabbaufläche Stürmlinger nach Norden
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Betriebsstandort Fa. Oettinger östlich Durmersheim an der L 608
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Erweiterung Recycling-Anlage BRG östlich Durmersheim an der L 608
c)
Gemeinde Elchesheim-Illingen
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Baufläche für die Nahversorgung (Lebensmittelmarkt) im Einmündungsbereich der K 3737 in die L 78a
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Erweiterung Sonderbaufläche für Freizeitnutzungen am Goldkanal
Durmersheim, 29.06.2015
Andreas Augustin, Verbandsvorsitzender