Die Grundsteuer muss wegen
eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden.
Deshalb wird das Finanzamt Ihr Grundstück neu bewerten. Maßgebend hierfür sind
die Verhältnisse zum 1. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem
1. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.
Jeder Eigentümer erhält im
Zeitraum Mai bis Juli 2022 ein Schreiben vom Finanzamt, in dem die Modalitäten
erläutert werden. Dieses Schreiben beinhaltet konkrete Angaben zum jeweiligen
Grundstück - wie beispielsweise das Aktenzeichen. Zudem informiert es darüber,
wo die weiteren erforderlichen Daten für die Feststellungserklärung - wie
Grundstücksgröße und Bodenrichtwerte - zu finden sind.
Ausführliche Informationen sowie
Erklärvideos liefern neben der Landesseite www.grundsteuer-bw.de auch die FAQ zur Grundsteuer auf der Webseite des Finanzministeriums.
Darüber hinaus helfen die
örtlichen Finanzämter bei Fragen weiter - sowohl über ein Kontaktformular als
auch telefonisch oder in vorher vereinbarten Sprechstunden: Die Kontaktdaten
finden Sie unter https://kontakt.fv-bwl.de.
Die Feststellungserklärung ist
von den Grundstückseigentümern im Zeitraum 01. Juli bis 31. Oktober 2022 über
Elster elektronisch beim Finanzamt abzugeben. In begründeten Ausnahmefällen
(das ist der Fall, wenn Sie beispielsweise über keinen Internetzugang verfügen)
ist eine Abgabe auf Erklärvordrucken des Finanzamtes möglich. Diese
Papiervordrucke können Sie ab Juli 2022 bei Ihrem Finanzamt erhalten.